Fachbeitrag
Susanne Weiss, Mitglied der Ö-Cert Akkreditierungsgruppe, 2025
Gesundheitsbezogene Bildungsangebote im Bereich der Erwachsenenbildung
Gesundheitsbezogene Bildungsangebote unterliegen in Österreich einem strengen rechtlichen Rahmen, dieser wird im Folgenden erläutert und soll Orientierung für Bildungsanbieter im Bereich der Erwachsenenbildung geben.
„Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht die bloße Abwesenheit von Krankheit oder Gebrechen“ lautet die oft zitierte Definition des Begriffes „Gesundheit” in der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 1946. Daneben finden sich weitere Definitionsversuche der Gesundheit, beispielsweise als „das subjektive Empfinden des Fehlens körperlicher, geistiger und seelischer Störungen oder Veränderungen bzw. ein Zustand, in dem Erkrankungen und pathologische Veränderungen nicht nachgewiesen werden können“ (Pschyrembel, Klinisches Wörterbuch).
Gesundheit und Krankheit betreffen jeden Menschen, beschäftigen uns „lebenslang“. Somit ist die Vorbeugung, Behandlung und Heilung von Krankheiten sowie die Gesunderhaltung ein zentrales Thema jeder Gesellschaft. Gesundheitsbezogene Bildungsangebote nehmen im Vergleich zu anderen Bildungsangeboten im Bereich der Erwachsenenbildung deutlich zu. Teile dieser Angebote stehen mitunter im Widerspruch zur geltenden österreichischen Rechtslage.
Österreich verfügt über eine lange Tradition von gesetzlich detailliert und streng geregelten Gesundheitsberufen. Unter dem Rechtsbegriff „Gesundheitsberuf“ ist ein auf Grundlage des verfassungsrechtlichen Kompetenztatbestandes „Gesundheitswesen“ gesetzlich geregelter Beruf zu verstehen, dessen Berufsbild die Umsetzung von Maßnahmen zur Obsorge für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung umfasst. Darunter sind Tätigkeiten im Rahmen der Gesundheitsversorgung zu verstehen, die unmittelbar am Menschen bzw. unmittelbar oder mittelbar für den Menschen zum Zwecke der Förderung, Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit im ganzheitlichen Sinn und in allen Phasen des Lebens erbracht werden. Der österreichische Gesetzgeber hat für jeden „Gesundheitsberuf“ eine gesetzliche Regelung in Form eines Berufs- und Ausbildungsgesetzes normiert, die in der Regel durch Durchführungsverordnungen – insbesondere für die nähere Ausgestaltung der Ausbildung – ergänzt wird.
Vgl. hierzu Broschüre „Gesundheitsberufe in Österreich“ des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, abrufbar im „Broschürenservice des Sozialministeriums“.
Gesundheitsberufe werden vom Gesetzgeber durch diverse Vorbehalte geschützt. Hierzu zählen der Berufs-, Tätigkeits-, Bezeichnungs- und Ausbildungsvorbehalt:
• Tätigkeitsvorbehalt ist der generelle Ausschließlichkeitsanspruch auf die Ausübung von Tätigkeiten, unabhängig davon, ob diese berufsmäßig oder nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Hierzu zählt der Diagnose- und Behandlungsvorbehalt, wonach die Untersuchung auf das Vorliegen einer Krankheit oder krankheitswertigen Störung sowie deren Behandlung vor allem Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist. Dieser kommt auch zur Anwendung, wenn die Tätigkeiten mit Hilfe komplementärmedizinischer oder sonstiger komplementärer Methoden erfolgen. Dieser „Arztvorbehalt“, der dem Schutz der Patientinnen und Patienten und der Qualitätssicherung in der Ausübung der Medizin dient, bedeutet auch für den Bereich der Komplementär- bzw. Alternativmedizin einen Ausschließlichkeitsanspruch für Ärztinnen und Ärzte auf die Ausübung von Tätigkeiten zu Heilzwecken. Alle Maßnahmen zum Zwecke der Förderung, Erhaltung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Gesundheit im ganzheitlichen Sinn gehören ebenfalls zu den Tätigkeitsbereichen der Gesundheitsberufe, auch wenn diese nur partiell unter den Tätigkeitsvorbehalt fallen.
• Berufsvorbehalt bedeutet den Ausschließlichkeitsanspruch auf die berufsmäßige Ausübung von Tätigkeiten, dieser ist somit ein Teil des Tätigkeitsvorbehalts. Der Schutz der berufsmäßigen Ausübung von Tätigkeiten wird durch die Normierung von Voraussetzungen für die Erlangung der Berufsberechtigung erreicht.
• Unter Bezeichnungsvorbehalt ist ein Ausschließlichkeitsanspruch auf die Führung von Bezeichnungen im Zusammenhang mit der Ausübung eines Berufes zu verstehen.
• Ausbildungsvorbehalt ist ein Ausschließlichkeitsanspruch auf das Anbieten und die Durchführung einer Ausbildung zu einem Gesundheitsberuf. Ausbildung in diesem Sinne bezeichnet den geregelten Erwerb der für die Ausübung eines Berufes erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten, Erfahrungen und Kompetenzen. Ausbildungsvorbehalte sind einerseits in jedem Berufs- und Ausbildungsgesetz der Gesundheitsberufe, andererseits zusätzlich im Ausbildungsvorbehaltsgesetz festgelegt. Ein Zuwiderhandeln ist unter Strafe gestellt. Weiterbildungs- und Fortbildungsangebote für Gesundheitsberufe unterliegen nur teilweise ähnlich strengen Regelungen. Hierbei ist insbesondere zu beachten, dass Weiter- und Fortbildungen im Bereich der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe nur auf der entsprechenden Grundausbildung aufbauen können.
Ausgenommen vom Berufs- bzw. Tätigkeitsvorbehalt der Gesundheitsberufe sind Hilfeleistungen in der Nachbarschafts-, Familien- und Haushaltshilfe. Eine weitere Ausnahme stellt die Übertragung ärztlicher oder pflegerischer Tätigkeiten an Laien dar, die jeweils gesondert in den entsprechenden Berufsgesetzen geregelt ist.
Gesundheitsbezogene Methoden und Anwendungen sind auch im Gewerbe vertreten. Die Rechtsgrundlagen für Gewerbe sind in der Gewerbeordnung und den entsprechenden Durchführungsverordnungen normiert. Die Gewerbeordnung normiert, dass „dieses Bundesgesetz“ auf „die Ausübung der Heilkunde“ nicht anzuwenden ist. Daraus ergibt sich, dass Angehörige der Gewerbe keine Tätigkeiten „der Heilkunde“ und sonstige den Gesundheitsberufen vorbehaltene Tätigkeiten ausüben dürfen, d.h. ihnen ist eine Diagnostik, Behandlung bzw. Therapie von Krankheiten oder krankheitswertigen Störungen nicht erlaubt. Die Gewerbeordnung kennt eine Reihe von reglementierten Gewerben, die direkte Schnittstellen zur menschlichen Gesundheit aufweisen bzw. direkt Tätigkeiten am Menschen durchführen, wie z.B. Augenoptik, Fußpflege, Kosmetik (einschließlich Piercen und Tätowieren), Lebens- und Sozialberatung, Massage etc. Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes ist die Erbringung eines Befähigungsnachweises erforderlich.
Daneben bieten auch freie Gewerbe, die nicht befähigungsnachweispflichtig sind, gesundheitsbezogene Dienstleistungen an. Zu den freien Gewerben zählen u.a. die sogenannten „Hilfesteller:innen“ oder „Energetiker:innen“. Die Wirtschaftskammer Österreich hat hierzu einen „Methodenkatalog und Berufsbild Humanenergetik“ veröffentlicht. Angehörige sämtlicher gesundheitsbezogener Gewerbe dürfen ausnahmslos am gesunden erwachsenen Menschen tätig werden und somit nur Wohlfühlanwendungen ohne ärztliche Diagnose und Therapie durchführen.
Gesundheitsbezogene Dienstleistungen werden weiters von Personen angeboten, die weder in einem Gesundheitsberuf noch in einem Gewerbe eine gesetzlich geregelte Ausbildung absolviert haben wie z.B. „Geistheiler:innen“, „Schamaninnen und Schamanen“ etc. Auch pädagogische Berufe betätigen sich vermehrt im Bereich gesundheitlicher Beschwerden. Kinder mit Lese-/Rechtschreibschwächen und -störungen, Legasthenie, Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom und sonstigen Verhaltens- und Lernschwierigkeiten werden von vielfältigen „Trainerinnen und Trainern“, „Betreuerinnen und Betreuern“ und „Therapeutinnen und Therapeuten“ gefördert, betreut, „behandelt“ und „therapiert“. Allen diesen Personen ist aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelungen jegliche Diagnostik, Behandlung bzw. Therapie von Krankheiten oder krankheitswertigen Störungen verboten, wobei die Abgrenzung zu den gesetzlich geregelten Gesundheitsberufen zu beachten ist. Zwar ist der Begriff „Therapie“ alleinstehend grundsätzlich nicht geschützt, dies gilt aber nicht in Zusammensetzungen wie z.B. Physiotherapie oder Psychotherapie. Analog dazu ist beispielsweise die Zusammensetzung Legasthenietherapie zu sehen. Bei Lese- und Rechtschreibschwäche/Legasthenie und Dyskalkulie handelt es sich um krankheitswertige Störungen, die im ICD-11 gelistet sind, die nur durch Angehörige der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe diagnostiziert und therapiert werden dürfen. Daher wäre eine Bezeichnung Legasthenietherapie nicht entsprechend, gegen die Begrifflichkeit Legasthenietraining und Legasthenietrainer:in wäre hingegen nichts einzuwenden.
Bei gesundheitsbezogenen Angeboten im Bereich der Erwachsenenbildung kommt es vor, dass von „Therapie“, „Behandlung“, „Behandlungsmethode“, „Schmerzlinderung“ oder sogar „Heilung“ gesprochen und angeführt wird, bei welchen körperlichen oder psychischen Beschwerden und Krankheitsbildern diese anzuwenden wären, wobei ein medizinischer Kontext suggeriert wird. Dies widerspricht für den Fall, dass es sich bei dem Angebot nicht um eine gesetzeskonforme Aus-, Fort- oder Weiterbildung für einen Gesundheitsberuf handelt, den geltenden gesetzlichen Regelungen und stellt somit einen Hinderungsgrund für die Ö-Cert-Akkreditierung des entsprechenden Bildungsanbieters dar. Dies gilt auch für Anbieter mit Sitz außerhalb Österreichs.
Von den Anbietern ist insbesondere darauf zu achten, dass
• keine Widersprüche zu geltenden gesetzlichen Bestimmungen bestehen,
• unklare, widersprüchliche, irreführende oder unzulässige Abschlüsse, Berufs- und Tätigkeitsbezeichnungen sowie Zertifikate und Diplome vermieden werden,
• keine therapeutischen Versprechungen zur Bewältigung von Lebenskrisen bzw. zur Heilung von Krankheiten und körperlichen oder psychischen Gebrechen gemacht werden,
• keine Abhängigkeiten mit Blick auf bestimmte Personen bzw. Verfahren geschaffen werden,
• keine Versprechen unrealistischer Wirkungen und überzogene Erfolgsdarstellungen getätigt werden,
• keine reißerische Werbung insbesondere in Form von irreführenden oder nicht überprüfbaren Aussagen erfolgt,
• ein hybrides Selbstverständnis der Lehrenden als Guru, Master etc. vermieden wird.
Vgl. hierzu „Ö-Cert-Beurteilungsraster zur Abgrenzung von Erwachsenenbildung im Unterschied zu Therapie/Freizeit/Gesundheit/Esoterik und Bewertung des Gesamtauftritts“ im Leitfaden für die Ö-Cert-Bewerbung.
Ergänzend vgl. auch „Richtlinie zur Frage der Abgrenzung der Psychotherapie von esoterischen, spirituellen, religiösen und weltanschaulichen Angeboten sowie Hinweise für PatientInnen bzw. KlientInnen“ des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.
Studien/Projektberichte
KI in der Erwachsenenbildung – Nutzung und Strategien in von Ö-Cert anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen (2026)
Ziel der von Ö-Cert geförderten Studie war die Untersuchung folgender Fragen:
Wie wird generative künstliche Intelligenz bereits jetzt in den Einrichtungen genutzt, und welche Strategien sowie Professionalisierungsmaßnahmen werden dazu entwickelt?
Elke Gruber und Christina Schmieder (Universität Graz) haben als Ausgangspunkt ihrer Untersuchung einen Online-Fragebogen entwickelt und alle zum damaligen Zeitpunkt Ö-Cert akkreditierten Bildungsanbieter eingeladen, an dieser Befragung teilzunehmen. Schließlich konnten über 300 Antworten von Personen mit zumeist langjähriger Berufserfahrung in der Erwachsenenbildung aus allen 9 Bundesländern ausgewertet werden.
Insgesamt kommt die Studie zu dem Schluss, dass generative KI in der EB bereits breit als Arbeitsinstrument (v.a. für text- und informationsbezogene Aufgaben sowie für Marketing und Angebotsentwicklung) genutzt wird, der institutionelle Umgang damit aber noch am Anfang steht. Einrichtungen sehen einen hohen Bedarf an Weiterbildungen, v.a. bei konkreten, arbeitsfeldbezogenen Einsatzszenarien und hinsichtlich rechtlicher und ethischer Fragen. Für die Erwachsenenbildung ergibt sich die Aufgabe, KI-Nutzung etwa in organisationale Strategien oder pädagogisch-ethische Leitlinien einzubetten, um einen verantwortungsvollen, kompetenten Einsatz von KI nachhaltig zu sichern.
Projektendbericht: KI in der Erwachsenenbildung. Nutzung und Strategien in von Ö-Cert anerkannten Erwachsenenbildungseinrichtungen. Christina Schmieder & Elke Gruber, 2026.
Qualitäten digitaler Bildung. Qualitätssicherung und -kriterien der digitalen Erwachsenenbildung im Rahmen von Ö-Cert (2022)
Die Zahl der Anbieter mit digitalen Lernformaten war bereits vor Beginn der Pandemie 2020 im Steigen begriffen, hat aber durch die Krise einen deutlichen Schub bekommen. Dieser Entwicklung Rechnung tragend wurde 2022 eine Studie in Auftrag gegeben, deren Ziel es war, herauszufinden, inwieweit die im Rahmen von Ö-Cert geltenden Qualitätsstandards und -kriterien in der digitalisierten Erwachsenenbildung weiter anwendbar sind, um auch dem digitalen Segment gerecht werden zu können.
Als Ergebnis zeigte sich, dass die Grundvoraussetzungen von Ö-Cert einen soliden Rahmen für die Beurteilung von Erwachsenenbildungseinrichtungen bilden, auch jener, die digitale Angebote in ihrem Programm haben. Aus den Ergebnissen der Studie konnten überdies Qualitätskriterien abgeleitet werden, die in einer „Checkliste für digitale Bildung“ zusammengefasst sind. Sie soll Einrichtungen dabei unterstützen, „Angebotstransparenz“ klarer zu definieren, einen Anreiz dafür schaffen, digitale Bildung reflektierter zu nutzen und einen Übergang vom „Notfallgeschehen“ der letzten Jahre hin zu grundständigen digitalen Bildungsangeboten zu erleichtern.
Das explorative Forschungsprojekt wurde von Thomas Szammer MA unter wissenschaftlicher Begleitung von Univ.-Prof.in Dr.in Elke Gruber, Universität Graz, durchgeführt.
Projektendbericht: Qualitäten digitaler Bildung. Qualitätssicherung und -kriterien der digitalen Erwachsenenbildung im Rahmen von Ö-Cert. Dr.in Elke Gruber, Thomas Szammer, MA, 2022.
Tertiäre Weiterbildung und Qualität – Überlegungen zu den Möglichkeiten der Vergabe des Ö-Cert Zertifikats an Organisationen tertiärer Weiterbildung (2020)
Das Angebot an tertiärer Weiterbildung ist in den letzten Jahren rasant gestiegen. Öffentliche Universitäten, Privatuniversitäten, Erhalter von Fachhochschul-Studiengängen und Pädagogische Hochschulen haben neben grundständigen Studien ein immer vielfältigeres Angebot an hochschulischer Erwachsenenbildung (post-graduale Studiengänge, akademische Lehrgänge und Kurse) im Programm.
Im Feld der Erwachsenenbildung ist es Ö-Cert gelungen, mit den Grundvoraussetzungen zur Professionalisierung beizutragen, und es wurden bereits sehr viele Anbieter erreicht. Dies ist im Bereich der tertiären Weiterbildung nur am Rande der Fall.
Ein exploratives Forschungsprojekt unter der Leitung von Univ.-Prof.in Dr.in Elke Gruber ging nun den Fragen nach, inwiefern Anbieter der tertiären Weiterbildung und deren QM-Systeme Schnittmengen mit den Ö-Cert-Grundvoraussetzungen aufweisen und was dies in weiterer Folge für die Weiterentwicklung von Ö-Cert bedeuten könnte. Dafür wurden erstmals alle 73 österreichischen Hochschulen systematisch untersucht.
Das Forschungsprojekt wurde von der Geschäftsstelle Ö-Cert beauftragt und aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung gefördert. Die Ergebnisse liegen nun vor, die Studie steht für alle Interessierten in einer Kurz- und Langfassung zum Download bereit.
Digitalisierung und Qualität (2018)
Die Digitalisierung erfasst alle Bereiche, Ebenen und Strukturen der Erwachsenen- und Weiterbildung. Damit stellen sich immer wieder neue Fragen nach der Qualität von Anbietern, die in ihrem Programm digitalisierte Angebote führen.
Im Rahmen eines explorativen Forschungsprojektes wurde unter Leitung von Frau Univ.-Prof.in Dr.in Elke Gruber von der Universität Graz folgenden Fragen nachgegangen:
• Welche Herausforderungen stellt eine zunehmende Digitalisierung der Erwachsenen- und Weiterbildung an die Qualität der Angebote und Anbieter?
• Entspricht der Ö-Cert Qualitätsrahmen mit den in der Vereinbarung Art. 15a B-VG vorgegebenen Grundvoraussetzungen diesen Entwicklungen?
Die Ergebnisse in aller Kürze: Der Qualitätsrahmen Ö-Cert kann die Qualität der österreichischen Erwachsenen- und Weiterbildung unter den neuen Herausforderungen der Digitalisierung sichern. In den von Ö-Cert definierten Grundvoraussetzungen werden wesentliche Aspekte der Digitalisierung bereits adressiert. Einige Möglichkeiten zur Nachschärfung konnten identifiziert werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Erwachsenenbildungsorganisationen - Analyse und Empfehlungen (2013/2017)
Die vorliegende Studie "Allgemeine Geschäftsbedingungen von Erwachsenenbildungsorganisationen - Analyse und Empfehlungen" entstand 2013 auf Anregung der Ö-Cert-Geschäftsstelle. Um Aktualität zu gewährleisten wurde diese 2017 von der Autorin Mag.a Maria Ecker überarbeitet.
Die Studie richtet sich in erster Linie an Bildungsanbieter: Neben der Darlegung der rechtlichen Grundlagen werden typische Klauseln in den AGB von Erwachsenenbildungsorganisationen evaluiert. Bildungsanbieter können ihre Geschäftsbedingungen anhand dieser Hinweise und Ergebnisse überprüfen.
Interviews
Dieter Gnahs, Mitglied der Ö-Cert-Akkreditierungsgruppe, und Bernd Käpplinger, Vortragender bei der Ö-Cert-Enquete 2020, wurden im Rahmen des „Dialog Erwachsenenbildung", ein Format der Goethe-Universität Frankfurt/Main, zum Interview gebeten.
Dialog Erwachsenenbildung: Interview mit Dieter Gnahs
Dialog Erwachsenenbildung: Interview mit Bernd Käpplinger
Literaturempfehlungen
Gnahs, Dieter:
- Informelles Lernen in der Erwachsenenbildung/Weiterbildung. In: Matthias Rohs (Hrsg.), Handbuch Informelles Lernen. Wiesbaden 2016, S. 107-122.
- Qualität in der Weiterbildung. In: Krug, P./Nuissl, E. (Hrsg.), Praxishandbuch WeiterbildungsRecht. Loseblattsammlung (Stand: August 2015), 6.0, S. 1-60. (zusammen mit Peter Krug)
- Betriebliche Weiterbildung – Schwerpunktthema im DGB-Index Gute Arbeit. In: Lothar Schröder/Hans-Jürgen Urban (Hrsg.), Gute Arbeit. Qualitative Tarifpolitik – Arbeitsgestaltung – Qualifizierung. Frankfurt am Main 2015, S. 120-137. (zusammen mit Mechthild Bayer und Dick Moraal)
- Qualitätsentwicklung in der Weiterbildung, Universität Rostock, wissenschaftliche Weiterbildung, Dieter Gnahs, 5. aktualisierte Fassung 2015.
- Weiterbildungsverhalten in Deutschland. Resultate des Adult Education Survey 2012. Bielefeld 2013. (zusammen mit Frauke Bilger, Josef Hartmann und Harm Kuper)
- Weiterbildung Älterer. In: Bernhard von Rosenbladt/Frauke Bilger (Hrsg.), Weiterbildungsbeteiligung 2010. Trends und Analysen auf der Basis des deutschen AES. Bielefeld 2011, S. 80-84. (zusammen mit Bernhard von Rosenbladt)
- Bildungsbiographische und soziale Bedingungen des Lernens in der Nacherwerbsphase. In: Magazin erwachsenenbildung.at 13/2011, S. 06-1 bis 06.11 (auch elektronisch: https://erwachsenenbildung.at/magazin/11-13/meb11-13_06_strobel_schmidt-hertha_gnahs.pdf) (zusammen mit Claudia Strobel und Bernhard Schmidt-Hertha)
- Kompetenzen – Erwerb, Erfassung, Instrumente. Studientexte für Erwachsenenbildung. 2., überarb. Aufl., Bielefeld 2010.
Gruber, Elke
- Erwachsenen- und Weiterbildung Österreich. Gruber Elke, Lenz Werner, Bertelsmann W., 2016.
- Qualitätsrahmen Ö-Cert zieht klare Grenzen zu Therapie, Freizeitgestaltung und Esoterik. In: Magazin erwachsenenbildung. At, Ausgabe 24, 2015, S. 2-9. (gem. mit Dieter Gnahs und Erich Ribolits) (https://erwachsenenbildung.at/magazin/15-24/meb15-24.pdf)
- Erwachsenenbildung mit Qualität steuern. In: Weiterbildung 6/2013, S. 32-35.
- Qualität ist kein Zufall. Zwischen Rhetorik und Realität von Qualitätsmanagement. Magazin erwachsenenbildung.at Ausgabe 12, 2011 (als Hg.) (https://erwachsenenbildung.at/magazin/11-12/meb11-12.pdf)
Ribolits, Erich
- „Lernen um zu siegen" – Warum es immer sinnloser wird und trotzdem fortgeführt werden muss. In: Bolder, A., Bremer, H., Epping, R. (Hg.): Bildung für Arbeit unter neuer Steuerung. Springer VS, Wiesbaden 2017.
- Warum Bildung bei der Überwindung der Machtverhältnisse nicht hilft, zu deren Erhalt aber ganz wesentlich beiträgt. In: Christof, E., Ribolits, E. (Hg.): Bildung und Macht. Eine kritische Bestandsaufnahme. Löcker, Wien 2015.
- Das zunehmende Umsichgreifen der Esoterik in der Erwachsenenbildung. In: Ingolf Erler et. al. (Hg.): Wenn Weiterbildung die Antwort ist, was war die Frage? Schulheft 156, Studienverlag, Innsbruck-Wien-Bozen 2014.
- Kritische Bildung. Königsweg zu einem veränderten gesellschaftlichen Sein? In: Ingolf Erler et. al. (Hg.): Kritisch denken: für eine andere Erwachsenenbildung. Schulheft 148, Studienverlag, Innsbruck-Wien-Bozen 2013.
- Abschied vom Bildungsbürger. Über die Antiquiertheit von Bildung im Gefolge der dritten industriellen Revolution. Löcker, Wien 2013.
- Bildung – Kampfbegriff oder Pathosformel. Über die revolutionären Wurzeln und die bürgerliche Geschichte des Bildungsbegriffs. Löcker, Wien 2011.