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SERVICE

Leitfaden zur Ö-Cert-Bewerbung


Im Leitfaden finden Sie

  • allgemeine Informationen zum Bewerbungsprozess
    (Registrierung, Ausfüllen der Stamm- und statistischen Daten)

  • die Ö-Cert-Grundvoraussetzungen

  • Erläuterungen zu den Grundvoraussetzungen und den erforderlichen Nachweisen

 

 

Leitfaden (PDF)
Häufig gestellte Fragen

FAQs

  • Welche Vorteile habe ich mit Ö-Cert?

    Die Vorteile, die Ö-Cert bietet, können Sie hier nachlesen:
    https://oe-cert.at/index.php

  • Warum muss meine Einrichtung bei Ö-Cert bereits ein Qualitätszertifikat mitbringen?

    Bei der Einführung von Ö-Cert 2012 verfügten bereits viele Einrichtungen über ein Qualitätszertifikat. Um Mehraufwand zu vermeiden und Synergien zu nutzen, wurde dieser Qualitätsnachweis in die Ö-Cert-Grundvoraussetzungen integriert: Neben einem von Ö-Cert anerkannten Qualitätszertifikat gilt es weitere Kriterien zu erfüllen, die besonders auf die erwachsenpädagogische Qualität abzielen – siehe Ö-Cert-Grundvoraussetzungen.

  • Gibt es bei Ö-Cert ein externes Audit?

    Nachdem alle von Ö-Cert anerkannten Qualitätszertifikate ein externes Audit einsetzen, ist im Rahmen der Überprüfung bei Ö-Cert im Regelfall kein Vor-Ort-Besuch vorgesehen.
    Die von Ö-Cert anerkannten Qualitätszertifikate finden Sie hier:
    https://oe-cert.at/weg-zu-oecert/qm-systeme.php

  • Kann ich meine Ö-Cert-Bewerbung in der Datenbank auch ohne ein vorhandenes Qualitätszertifikat abschließen?

    Ersteinreichung:
    Bei einer Erstbewerbung um Ö-Cert muss gemäß den Zugangsbedingungen (siehe Ö-Cert AGB) bereits ein anerkanntes Qualitätszertifikat vorliegen.
    Eine Liste der anerkannten Qualitätsmanagement-Systeme und Verfahren finden Sie hier:
    https://oe-cert.at/weg-zu-oecert/qm-systeme.php

    Verlängerungsbewerbung:
    Wenn der Rezertifizierungsprozess Ihres Qualitätsmanagementsystems bereits eingeleitet ist und zeitnah ein Audit stattfinden wird, können Sie Ihre Ö-Cert-Bewerbung online abschließen und die firmenmäßig gezeichnete Bewerbung postalisch an die Ö-Cert-Geschäftsstelle übermitteln. Im Rahmen der Vollständigkeitsprüfung der Geschäftsstelle kann das Qualitätszertifikat dann nachgereicht werden.

  • Ich habe noch kein Qualitätszertifikat. Welches können Sie empfehlen?

    Die Geschäftsstelle kann keine Empfehlungen abgeben.
    Informieren Sie sich hier über die derzeit zwölf anerkannten Qualitätsmanagement-Systeme und Verfahren:
    https://oe-cert.at/weg-zu-oecert/qm-systeme.php

  • Muss ich alle Dokumente, die ich in der Datenbank hochgeladen habe, auch per Post schicken?

    Nein, senden Sie uns nur das PDF-Dokument, das durch den Klick auf „Bewerbung abschließen" automatisch generiert wird. Dieses Dokument ist firmenmäßig zu zeichnen und im Original per Post an die Ö-Cert-Geschäftsstelle zu senden.

  • Ich kann die Login-Adresse in der Online-Bewerbung nicht ändern, was muss ich tun?

    Bitte wenden Sie sich per E-Mail an die Ö-Cert-Geschäftsstelle (office@oe-cert.at). Wir ändern dann für Sie die Login-Daten (E-Mail-Adresse, Name der „einreichenden Person") in der Datenbank.

  • Wie lange dauert es, bis ich Ö-Cert erhalte?

    Bei einer Erstbewerbung muss mit einer mehrmonatigen Wartezeit gerechnet werden. Die Bearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des postalischen Eingangs.

  • Wie lange wird Ö-Cert gültig sein?

    Das Ö-Cert-Zertifikat ist genau so lange gültig wie das jeweilige Qualitätszertifikat - plus einer Toleranzgrenze von sechs Monaten.

  • Wie lange dauert es, bis mein Ö-Cert verlängert wird?

    Bei einer Verlängerung muss mit einer mehrmonatigen Wartezeit gerechnet werden.
    Die Bewerbungen um Verlängerung werden entsprechend dem Ablaufdatum bearbeitet und spätestens vor Ablauf der gesetzlich geregelten Toleranzgrenze von sechs Monaten der Akkreditierungsgruppe vorgelegt.

  • Wieso reicht es nicht, wenn ich meine Bewerbung zwei Wochen vor der nächsten Akkreditierungssitzung schicke?

    Jede Bewerbung (neue und Verlängerungsbewerbung) wird von der Geschäftsstelle auf Vollständigkeit geprüft. Dieser in unseren AGB festgelegte Prozess nimmt mehrere Wochen in Anspruch.

    Bei einer Erstbewerbung ist daher mit einer mehrmonatigen Wartezeit zu rechnen (abhängig auch von dem nächstmöglichen Termin der Akkreditierungssitzung).

    Verlängerungsbewerbungen werden nach Ablauf der Gültigkeit von Ö-Cert bearbeitet. Bitte reichen Sie daher Ihre Verlängerungsbewerbung zeitgerecht ein, d.h. spätestens VOR Ablauf der Gültigkeit Ihres Qualitätszertifikats. Falls zum Zeitpunkt der Einreichung noch kein gültiges Qualitätszertifikat vorliegt, kann dies nachgereicht werden.

  • Wieso bekomme ich vorab keine Auskunft, ob meine pädagogische Ausbildung ausreichend ist?

    Ob die pädagogischen Nachweise den Ö-Cert-Kriterien entsprechen, kann ausschließlich die Akkreditierungsgruppe entscheiden. Dies geschieht im Rahmen des Begutachtungsprozesses, der erst dann vorgenommen werden kann, wenn alle erforderlichen Unterlagen und Angaben vorliegen und die Geschäftsstelle die Vollständigkeitsprüfung abgeschlossen hat.

  • Kann ich die Ö-Cert-Bewerbung auch per E-Mail an die Geschäftsstelle senden?

    Ja, es ist auch möglich die Bewerbung elektronisch zu signieren (mittels Handy-Signatur der zeichnungsberechtigten Person) und per E-Mail an die Ö-Cert-Geschäftsstelle (office@oe-cert.at) zu senden.

  • Ich möchte nach dem Abschluss der Online-Bewerbung noch Dokumente hochladen. Wie kann ich wieder auf die Ö-Cert-Bewerbung in der Datenbank zugreifen?

    Bitte wenden Sie sich hierfür per E-Mail an die Ö-Cert-Geschäftsstelle (office@oe-cert.at).

  • Haben meine Kursteilnehmer/innen durch Ö-Cert automatisch einen Anspruch auf Bildungsförderung?

    Mit Ö-Cert ist kein Rechtsanspruch auf Förderung verbunden. Ö-Cert ist jedenfalls österreichweit von den Förderstellen der Länder anerkannt. Somit haben Bildungsinteressierte gleiche Möglichkeiten beim Zugang zur Förderung ihrer Weiterbildung, auch wenn diese nicht im eigenen Bundesland stattfindet.
    Informationen zur Personenförderung finden Sie hier: erwachsenenbildung.at

  • Muss ich den Förderstellen in den Bundesländern melden, dass meine Einrichtung über Ö-Cert verfügt?

    Nein, das ist nicht erforderlich. Die Förderstellen der Länder werden von der Geschäftsstelle Ö-Cert darüber informiert.
    Hinweis: In einzelnen Bundesländern ist ergänzend zum Ö-Cert-Nachweis eine Registrierung der Erwachsenenbildungseinrichtung bzw. der Kursmaßnahme nötig. Weitere Informationen sind unter Service-Förderstellen veröffentlicht oder auch auf dem Portal erwachsenenbildung.at zu finden.

weitere Informationen

Alle Informationen und Details zur Ö-Cert-Bewerbung finden Sie in unserem LEITFADEN

 

Ihnen sind gewisse Begriffe nicht klar?

Finden Sie hier ein Glossar mit den wichtigsten Begriffen rund um die Ö-Cert-Akkreditierung!

 

Wir laden Sie herzlich ein, uns auf Youtube zu folgen! In unseren Videos erhalten Sie noch weitere nützliche Informationen rund um Ö-Cert!

 

Haben Sie noch weitere Fragen, die hier in den FAQs, im Leitfaden oder im Glossar nicht beantwortet wurden? Dann wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Geschäftsstelle: office@oe-cert.at