Voraussetzungen
Wer bekommt Ö-Cert?
Ö-Cert erlangen Erwachsenenbildungsorganisationen, die ein
Vorläufige Aufnahme in das Verzeichnis der Qualitätsanbieter:
Bildungsorganisationen, die zur Zeit der Antragsstellung kein laut Ö-Cert-Liste gültiges Qualitätsmanagement-System/-Verfahren vorweisen können, aber alle anderen Voraussetzungen erfüllen, werden vorläufig in das Verzeichnis der Qualitätsanbieter aufgenommen. Der Nachweis über ein gültiges Qualitätsmanagementsystem/Q-Verfahren ist im Rahmen einer Übergangsfrist bis 31.12.2012 zu erbringen.
- anerkanntes Qualitätsmanagement-System/-Verfahren laut Ö-Cert-Liste haben und
- die Grundvoraussetzungen (Kriterien, ob es sich um eine Erwachsenenbildungsorganisation handelt) erfüllen.
Vorläufige Aufnahme in das Verzeichnis der Qualitätsanbieter:
Bildungsorganisationen, die zur Zeit der Antragsstellung kein laut Ö-Cert-Liste gültiges Qualitätsmanagement-System/-Verfahren vorweisen können, aber alle anderen Voraussetzungen erfüllen, werden vorläufig in das Verzeichnis der Qualitätsanbieter aufgenommen. Der Nachweis über ein gültiges Qualitätsmanagementsystem/Q-Verfahren ist im Rahmen einer Übergangsfrist bis 31.12.2012 zu erbringen.