häufig gestellte fragen
Allgemeines
- Wer kann sich für Ö-Cert bewerben?
Ö-Cert richtet sich an alle in Österreich tätigen Erwachsenenbildungsorganisationen. Vom kleinen und lokalen TrainerInnen-Team bis zur großen österreichweiten Bildungsorganisation.
- Wer bekommt Ö-Cert?
Ö-Cert bekommen Erwachsenenbildungsorganisationen, die
- ein von Ö-Cert anerkanntes Qualitätszertifikat nachweisen können (ÖNORM EN ISO 9001:2008, ISO 29990:2010, EFQM, LQW, QVB, EduQua, OÖ-EBQS, CERT-NÖ, S-QS, wien-cert) bzw. eine Einführung bis 31. Dezember 2012 planen,
- allgemeine, organisations- und angebotsbezogene Grundvoraussetzungen erfüllen und ethischen und demokratischen Prinzipen entsprechen. Die Erfüllung der Grundvoraussetzungen stellt sicher, dass die Organisation Erwachsenenbildung anbietet. Erforderliche Nachweise: Leitbild, AGB, Organigramm, Angaben zur päd. geschulten Person, Kursprogramm, Stammdaten und statistische Daten
- ein von Ö-Cert anerkanntes Qualitätszertifikat nachweisen können (ÖNORM EN ISO 9001:2008, ISO 29990:2010, EFQM, LQW, QVB, EduQua, OÖ-EBQS, CERT-NÖ, S-QS, wien-cert) bzw. eine Einführung bis 31. Dezember 2012 planen,
- Bekommt man Ö-Cert auch ohne Qualitätszertifikat?
Erwachsenenbildungsorganisationen, die bis jetzt kein von Ö-Cert anerkanntes Qualitätszertifikat nachweisen können, aber bis 31. Dezember 2012 eines vorlegen, können sich für Ö-Cert bewerben. Wenn sie die Grundvoraussetzungen erfüllen, werden sie vorläufig in das „Verzeichnis der Qualitätsanbieter“ (abrufbar auf www.oe-cert.at) aufgenommen. Die vorläufige Aufnahme wird im Verzeichnis gekennzeichnet. Ö-Cert wird nicht verliehen und es darf daher nicht mit Ö-Cert geworben werden. Erfolgt bis 31.12.2012 kein Nachweis über die Qualitätssicherung in Form eines von Ö-Cert anerkannten Zertifikats, wird die Organisation aus dem Verzeichnis gelöscht.
Der Erhalt von Ö-Cert mit einem bereits abgelaufenen Qualitätszertifikat ist nicht möglich.
- Meine Organisation verfügt über ein Qualitätszertifikat, das nicht von Ö-Cert anerkannt ist. Kann ich trotzdem für Ö-Cert einreichen?
Um Ö-Cert zu erhalten, ist eins der zehn festgelegten Qualitätszertifikate nötig.
- Wie lange dauert es, bis ich Ö-Cert bekomme?
Sobald Sie die Bewerbung online abgeschlossen und der Geschäftsstelle unterschrieben übermittelt haben, wird sie von der Geschäftsstelle auf Vollständigkeit überprüft. Danach wird Ihre Bewerbung der Akkreditierungsgruppe vorgelegt, die über die Vergabe von Ö-Cert entscheidet. Die Akkreditierungsgruppe tagt fünfmal pro Jahr, bei Bedarf auch öfter. Die Bewerbungen werden in der Reihenfolge des Einlanges bearbeitet.
- Wie lange ist Ö-Cert gültig? Muss es immer wieder verlängert werden?
Die Gültigkeitsdauer von Ö-Cert ist gebunden an die Gültigkeitsdauer jenes Zertifikats, mit dem für Ö-Cert eingereicht wird.
Beispiel: Ihr ISO-Zertifikat gilt bis 1. April 2013. Somit ist auch Ö-Cert bis 1. April 2013 gültig.
Wenn Sie Ö-Cert verlängern möchten, haben Sie binnen einer Toleranzgrenze von sechs Monaten Zeit, Ihr erneuertes ISO-Zertifikat der Geschäftsstelle zu übermitteln (also bis 1.10.2013) und Ihre Bewerbung zu aktualisieren. Falls bis zu diesem Termin kein gültiges Zertifikat von Ihrer Organisation vorliegt, wird diese aus dem „Verzeichnis der Qualitätsanbieter“ gelöscht (abrufbar auf www.oe-cert.at).
Ihr Ansuchen um Verlängerung von Ö-Cert wird der Akkreditierungsgruppe vorgelegt. Geänderte Daten sind der Geschäftsstelle mitzuteilen. Bei Verlängerung von Ö-Cert sind für das Zertifikat und die Logo-Nutzung € 100,- zu bezahlen.
- Kann Ö-Cert aberkannt werden?
Ja, wenn die Voraussetzungen für Ö-Cert nicht mehr gegeben sind. Die Organisation kann der Akkreditierungsgruppe frühestens in zwölf Monaten erneut eine Bewerbung vorlegen.
- Kann Ö-Cert nicht vergeben bzw. nicht verlängert werden?
Ja, wenn die Voraussetzungen für Ö-Cert nicht gegeben sind. Die Organisation kann der Akkreditierungsgruppe frühestens in sechs Monaten erneut eine Bewerbung vorlegen.
- Was ist das „Verzeichnis der Qualitätsanbieter“?
Im „Verzeichnis der Qualitätsanbieter“ (abrufbar auf www.oe-cert.at) sind jene Organisationen gelistet, die Ö-Cert erhalten haben und auch jene Erwachsenenbildungsorganisationen, die bis jetzt kein Qualitätszertifikat nachweisen können, aber bis 31. Dezember 2012 ein von Ö-Cert anerkanntes Zertifikat vorlegen werden (Übergangsregelung) und die Grundvoraussetzungen erfüllen. Die vorläufige Aufnahme wird im Verzeichnis gekennzeichnet. Ö-Cert wird nicht verliehen und es darf daher nicht mit Ö-Cert geworben werden. Erfolgt bis 31.12.2012 kein Nachweis über die Qualitätssicherung in Form eines von Ö-Cert anerkannten Zertifikats, wird die Organisation aus dem Verzeichnis gelöscht.
Das „Verzeichnis der Qualitätsanbieter“ (abrufbar auf www.oe-cert.at) listet die Organisationen mit Namen und Kontaktdaten und dem jeweiligen Qualitätszertifikat, mit dem für Ö-Cert eingereicht wurde. Die Gültigkeitsdauer wird nicht nach außen sichtbar gemacht.
Vor der Registrierung
- Wozu muss ich mich registrieren?
Nur über die Registrierung haben Sie die Möglichkeit, Ihre Bewerbung für Ö-Cert durchzuführen.
- Wie registriere ich mich?
Auf der Homepage www.oe-cert.at klicken Sie auf den Button „Jetzt anmelden!“. Danach geben Sie alle erforderlichen Daten ein und klicken auf „Anmelden“. Innerhalb weniger Minuten erhalten Sie eine E-Mail mit einem Aktivierungslink und Ihren Registrierungsdaten. Klicken Sie in Folge auf den Aktivierungslink, um die Anmeldung abzuschließen. Sie werden auf die Ö-Cert Homepage weitergeleitet, wo Sie sich mit den Registrierungsdaten einloggen können.
- Gibt es einen bevorzugten Browser?
Die Homepage funktioniert am besten mit Firefox, falls möglich die neueste Version.
- Was passiert mit meinen Daten?
Diese werden bei der Geschäftsstelle gespeichert, um die Bewerbung formal zu überprüfen. Anschließend wird Ihre Bewerbung der Akkreditierungsgruppe vorgelegt, die über die Vergabe von Ö-Cert entscheidet. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
Die akkreditierten Organisationen werden namentlich im „Verzeichnis der Qualitätsanbieter“ auf der Ö-Cert Homepage gelistet: mit Namen und Kontaktdaten der Organisation, sowie mit jeweiligen Qualitätszertifikat, mit dem für Ö-Cert eingereicht wurde. Organisationen, die vorläufig in das Verzeichnis der Qualitätsanbieter aufgenommen werden, wird dies entsprechend gekennzeichnet.
Die kumulierten statistischen Angaben aller Ö-Cert-BewerberInnen werden im Jahresbericht anonymisiert veröffentlicht.
Nach der Registrierung
- Ich habe nach der Registrierung keine Zugangsdaten per E-Mail erhalten. Was nun?
Falls Sie Ihre Zugangsdaten nicht innerhalb weniger Minuten erhalten, überprüfen Sie bitte Ihren Spam/Junk Mail-Ordner. Sollte sich in diesem Ordner keine Registrierungsmail befinden kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle.
- Meine Zugangsdaten funktionieren nicht.
Klicken Sie den Aktivierungslink in der Registrierungsmail an und beachten Sie die Groß- und Kleinschreibung. Falls Sie sich trotzdem nicht einloggen können, kontaktieren Sie bitte die Geschäftsstelle und halten Sie folgende Informationen bereit:
- Name des Browsers (Version)
- Betriebssystem
- Bei welchem Bewerbungsschritt ist das Problem aufgetreten (Screenshots mitschicken)?
- Name des Browsers (Version)
- Was mache ich, wenn ich mein Passwort vergessen habe?
Es gibt einen Button beim Login „Passwort vergessen“. Wenn Sie diesen anklicken, bekommen Sie an Ihre E-Mail Adresse, mit der Sie sich für Ö-Cert registriert haben, ein Neues zugesandt.
- Wie lange dauert das Ausfüllen der Bewerbungsunterlagen?
Inklusive dem Upload der erforderlichen Nachweise zwischen 45 Minuten und einer Stunde. Sie müssen die Bewerbung nicht in einer Sitzung abschließen, sondern können mittels Registrierungsdaten jederzeit wieder einsteigen. Beachten Sie allerdings bei den statistischen Daten, dass das gesamte Formular ausgefüllt ist, ansonsten werden die schon eingegebenen Daten nicht gespeichert. Vergessen Sie nicht, die Daten vor Beendigung jeder Sitzung abzuspeichern!
- Was mache ich, wenn ich die Bewerbung abgeschlossen habe und feststelle, dass meine Angaben nicht vollständig sind bzw. Nachweise vergessen wurden?
Kontaktieren Sie die Geschäftsstelle! Diese kann Ihre Bewerbung für Sie wieder öffnen.
Fragen zu den Nachweisen: welche Nachweise sind erforderlich und in welchem Umfang sind diese zu übermitteln?
- Stammdaten
Füllen Sie bitte alle Felder aus.
- Statistische Angaben
Füllen Sie bitte alle Felder aus. Geben Sie jene statistischen Daten bekannt, die sich auf die Organisation, die für Ö-Cert einreicht, beziehen. Die statistische Daten sind an den Geltungsbereich Ihres Zertifikats gebunden! Siehe untenstehende Information bei den „Grundvoraussetzungen hinsichtlich Qualität“.
Beispiel: Der Bundesverband XY reicht für Ö-Cert ein, die Landesverbände bewerben sich unabhängig davon ebenfalls für Ö-Cert. Somit kann der Bundesverband XY nicht die Zahlen der Landesverbände angeben.
- Allgemeine Grundvoraussetzungen:
Leitbild und/oder Statut: bitte uploaden und/oder Link zur Homepage der Organisation angeben.
- Organisationsbezogene Grundvoraussetzungen:
Organigramm: bitte uploaden
- Angaben zur päd. geschulten Person: Wählen Sie eine Person Ihrer Organisation aus, die maßgeblich* im pädagogischen Bereich/Bildungsmanagement tätig ist und TeilhaberIn oder zumindest Teilzeit beschäftigt ist (* maßgeblich = Einflussnahme im operativen Bereich).
Eine pädagogisch fundierte Aus- bzw. Weiterbildung ist dann gegeben, wenn ein einschlägiges Studium (z.B. Lehramt, Studium der Pädagogik, Wirtschaftspädagogik, Dipl.- Päd.) oder ein wba-Diplom/Zertifikat bzw. dementsprechende nachgewiesene Äquivalente vorliegen. Die erforderliche zweijährige Berufspraxis ist durch einen aktuellen, tabellarischen Lebenslauf nachzuweisen (entfällt beim wba-Diplom). Zeugnisse, Lebenslauf etc. bitte uploaden.
- Geschäftsbedingungen: müssen öffentlich zugänglich sein (auf der Homepage ersichtlich); bitte uploaden und Link zur Homepage der Organisation übermitteln.
- Angebotsbezogene Grundvoraussetzungen:
Kursprogramm: Link zur Homepage Ihrer Organisation
- Grundvoraussetzungen hinsichtlich Qualität:
Zertifikat bitte uploaden; klar ersichtlich sein müssen die Gültigkeitsdauer des Zertifikats, das Datum der Erstausstellung, sowie der Geltungsbereich: sollte aus dem Zertifikat nicht hervorgehen, welche Einrichtung bzw. welche Bereiche/Zweigstellen auditiert wurden, machen Sie bitte entsprechende Angaben. Bitte achten Sie auch bei den „Statistischen Angaben“ darauf, dass Sie jene Zahlen angeben, die dem Geltungsbereich Ihres Zertifikats entsprechen. Der Geltungsbereich von Ö-Cert ist ident mit jenem Ihres Zertifikats.
Beispiel: Der Landesverband wurde auditiert, nicht aber die Zweigstellen. Somit gilt das vorgelegte Qualitätszertifikat und auch Ö-Cert ausschließlich für den Landesverband.
Sollte Ihre Organisation über mehrere Qualitätszertifikate verfügen: bitte geben Sie nur ein Qualitätszertifikat an. Da die Gültigkeitsdauer von Ö-Cert am jeweils eingereichten Qualitätszertifikat hängt, können Sie jenes auswählen, das am längsten gilt, oder Sie nehmen jenes, welches den höchsten Stellenwert für Ihre Organisation hat.
Fragen zur Art der Übermittlung von Nachweisen:
- In welchem Format kann ich meine Unterlagen übermitteln?
Doc, pdf, jpg, URL
- Wie funktioniert der Upload?
Wenn Sie einen Nachweis anhängen möchten, klicken Sie auf Nachweis hinzufügen. Es öffnet sich ein weiteres Fenster, wo Sie gebeten werden den Nachweis zu bezeichnen, danach wählen Sie Upload. Klicken Sie auf den Button Durchsuchen um auf die Dateien Ihres PC´s zuzugreifen, dann brauchen Sie nur mehr auf Daten speichern klicken und Ihre Datei wird automatisch upgeloadet.
- Welche Datengröße dürfen meine Unterlagen nicht überschreiten?
Generell 5 MB pro Datei, wir empfehlen Ihnen aber, Daten unter 1 MB anzuhängen, da der Upload ansonsten länger dauern kann. Dies hängt von verschiedensten Faktoren ab, eine davon ist die Uploadgeschwindigkeit Ihres Internetanschlusses.
Falls Sie noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns!
Ö-Cert Geschäftsstelle: office@oe-cert.at, Tel. 01/5242 000 -20 , -21